BALS e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitungen von
Schulen für die berufliche Bildung Behinderter e.V.
 

Wer ist die BALS?


Der Verein wurde 1985 in Bremen gegründet und 1987 in das Vereinsregister Hamburg eingetragen, um die schulischen Belange Behinderter in der Beruflichen Rehabilitation stärker in der Öffentlichkeit darzustellen und als Sprachrohr für diese relativ kleine, aber stetig wachsende Minderheit zu fungieren.

Die BALS e. V. versteht sich insbesondere als Diskussions- und Aktionsforum zur Verbesserung der schulischen Situation Behinderter in der Beruflichen Bildung und Rehabilitation. Zum Kennenlernen der vielseitigen Angebote Beruflicher Bildung für Behinderte finden jährliche Kongresse statt. Tagungsorte sind in der Regel die Einrichtungen, in denen ein Großteil der Mitglieder tätig ist, d. h. die Berufsbildungswerke (BBW) oder vergleichbare Bildungsorganisationen wie beispielsweise Förderberufsschulen.

Die BALS e. V. ist unabhängig und gemeinnützig.

Mitglieder sind vor allem:

  • Schulleiter/Schulleiterinnen, Koordinatoren/Koordinatorinnen, Abteilungsleiter/Abteilungsleiterinnen
  • sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen
an Berufsschulen oder vergleichbaren Einrichtungen mit sonderpädagogischen Aufgabenstellungen (z. B. Förderberufsschulen).

Persönlichkeiten, die unsere Ziele in besonderer Weise unterstützen wollen, sind uns als Mitglieder jederzeit herzlich willkommen.



Die Ziele der BALS e.V.


  • Vertretung und Förderung der schulischen Belange behinderter junger Menschen in der Beruflichen Bildung und Rehabilitation (z.B. Berufsfindung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, Arbeitsaufnahme und Integration)

  • Zusammenarbeit mit allen relevanten Stellen, deren Aufgabe die Berufliche Bildung Behinderter ist, insbesondere:
    • der KMK (Kultusministerkonferenz)
    • der BA (Bundesagentur für Arbeit)
    • den Kultus- und Schulbehörden der Länder
    • dem BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung)
    • der BAG BBW (Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke)
    • den Hochschulen und Universitäten
    • den Kammern und zuständigen Stellen
    • den Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen
    • den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen
    • sonstigen Institutionen, Verbänden und Fachorganen
  • Verbesserung von Erziehung und Unterricht für behinderte Schüler

  • Gestaltung von behindertengerechten Prüfungen

  • Durchführung von Tagungen und Kongressen
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